Ihr kompetenter Ansprechpartner
in Gransee und Oberhavel

Gebühren / Kosten

Wir hören uns Ihr Anliegen gerne an und werden dann mit Ihnen besprechen, welche Kosten auf Sie zukommen können. Ein erstes Kontaktgespräch können Sie kostenfrei mit uns führen. Für eine erste Beratung in einer durchschnittlichen Sache berechnen wir in der Regel 59,50 €. Lässt sich eine Sache eher prompt beantworten, sehen wir auch von Kosten ab. Wir wünschen uns zufriedene Mandanten, die uns weiterempfehlen.

Die Kosten der Rechtsanwälte werden von diesen nicht frei bestimmt. Sie richten sich nach dem

    Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, werden wir Ihnen in der Regel sagen können, ob Ihre Versicherung die Kosten übernimmt. Wir werden für Sie Kostendeckungs- zusage der Versicherung erbitten.

Ist Ihnen durch fremdes Verschulden ein Schaden enstanden (z. B. bei einem Verkehrsunfall), muss der Schädiger Ihnen grds. auch die Anwaltskosten ersetzen.

Der folgende Link kann Ihnen einen ungefähren Überblick über anfallende Rechtsanwaltskosten (Verfahrenskosten) geben:

    http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de>

Für Rechtssuchende mit kleinem Einkommen gibt es Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe. Wir werden auf die Möglichkeit hinweisen, wenn dies für Sie in Betracht kommt. Aufgrund geänderter Rechtslage bitten wir um Vorlage eines Beratungshilfescheines vor unserem Tätigwerden. Beratungshilfescheine erhalten Sie bei dem für Sie örtlich zuständigen Amtsgericht. Für Gransee, Zehdenick und Umgebung wenden Sie sich bitte an das Amtsgericht Zehdenick: 03307 - 46 67 0.

Antragsformulare finden Sie hier:

    Beratungshilfe - Antrag.pdf
    Prozesskostenhilfe-Antrag.pdf

Hinweis: Rechtsbesorgungsverträge schließen Sie in Gransee ausschließlich mit RA Schlindwein ab.